Ja und nein.

Fakt ist, dass Sie die Konformitätserklärung unterschreiben müssen. Damit haften in erster Linie Sie und Ihr Unternehmen. Kein externes Unternehmen kann Ihnen das abnehmen, zumal es nie die Einsichten haben kann, die der Konstrukteur des Produktes hat. Somit kann ein externes Unternehmen nur bei grober Fahrlässigkeit mit zur Haftung herangezogen werden. Da müsste schon absichtlich etwas nicht berücksichtigt worden sein.